Infos & Tipps

Was Sie wissen sollten!

Homeschooling

Die Jobcenter sind verpflichtet, für alle Schüler*innen, deren Familien im Hartz-IV-Leistungsbezug stehen, die Kosten für digitale Endgeräte zu übernehmen. Voraussetzung dafür ist, dass ein Laptop oder Tablet nicht anderweitig beschafft oder ausgeliehen werden kann.

Beigefügt sind ein Musterschreiben für den Antrag und die Schulbescheinigung.
Außerdem ist es möglich einen Zuschuss zu beantragen. Dann muss ein „Mehrbedarf für unabweisbare digitale Endgeräte“ geltend gemacht werden, weil sonst die Teilnahme der Kinder am Distanzunterricht nicht möglich ist. Dazu hat die Bundesagentur eine Weisung erlassen.

Link zu Endgeräte Musterantrag
Link zu Endgeräte Schulbescheinigung
Link zu Endgeräte Weisung

 

Adresse

Kontakt in Krisen (KiK) e.V.
Gemeinnütziger Sozialbetrieb

Magdeburger Allee 114-116
99086 Erfurt

Tel: 0361 - 749 811 34
Fax: 0361 - 749 811 39

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