Infos & Tipps

Was Sie wissen sollten!

Studierendenhilfe

Noch bis März 2021 können Studierende eine Corona-Überbrückungshilfe von bis zu 500 Euro pro Monat beantragen, vorausgesetzt man kann die persönliche Notlage nachweisen. Leider geht es bürokratisch zu: Jeden Monat muss neu beantragt werden. Hilfe können auch die Darlehenskassen mit zinsfreien Krediten leisten, allerdings muss man eine Bürgschaft mitbringen. (Mehr über Studierendenwerk.)

Adresse

Kontakt in Krisen (KiK) e.V.
Gemeinnütziger Sozialbetrieb

Magdeburger Allee 114-116
99086 Erfurt

Tel: 0361 - 749 811 34
Fax: 0361 - 749 811 39

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