Infos & Tipps

Was Sie wissen sollten!

Thüringer Härtefallfonds zur Abwendung von Energiesperren

Härtefallfonds für leitungsgebundene Energieträger (Strom, Gas)

Ab sofort können Thüringer Haushalte unter bestimmten Voraussetzungen bei einer angedrohten 
oder bereits vollzogenen Energiesperre Hilfe beantragen.

Energiepreispauschale - EPP

Bezüglich der bevorstehenden Energiepreispauschale anbei eine kurze Zusammenfassung, wie damit umzugehen ist und wo Sie Hilfe finden:

Die Unpfändbarkeit der Energiepreispauschale (EPP), die mit dem Septemberlohn ausgezahlt werden soll, hat der Gesetzgeber nicht geregelt. 

Homeschooling

Die Jobcenter sind verpflichtet, für alle Schüler*innen, deren Familien im Hartz-IV-Leistungsbezug stehen, die Kosten für digitale Endgeräte zu übernehmen. Voraussetzung dafür ist, dass ein Laptop oder Tablet nicht anderweitig beschafft oder ausgeliehen werden kann.

Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens

Der Bundesrat hat das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens gebilligt.

Studierendenhilfe

Noch bis März 2021 können Studierende eine Corona-Überbrückungshilfe von bis zu 500 Euro pro Monat beantragen, vorausgesetzt man kann die persönliche Notlage nachweisen. Leider geht es bürokratisch zu: Jeden Monat muss neu beantragt werden. Hilfe können auch die Darlehenskassen mit zinsfreien Krediten leisten, allerdings muss man eine Bürgschaft mitbringen. (Mehr über Studierendenwerk.)

Kurzarbeitergeld

Bis zu 24 Monate kann während der Pandemie Kurzarbeitergeld bezogen werden. Es wurde außerdem erhöht von ursprünglich 60 bzw. 67 Prozent (mit Kindern) des Nettogehalts auf 70 bzw. 77 Prozent ab dem 4. Monat. Ab dem 7. Monat erhöht es sich noch einmal auf 80 bzw. 87 Prozent. Das ist dann ein Plus von 20 Prozent gegenüber "normalen" Zeiten.

Adresse

Kontakt in Krisen (KiK) e.V.
Gemeinnütziger Sozialbetrieb

Magdeburger Allee 114-116
99086 Erfurt

Tel: 0361 - 749 811 34
Fax: 0361 - 749 811 39

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