Das Bundessozialgericht hat die Rechte von Bürgergeldempfängern mit Eigenheim gestärkt.
Wenn Verwandte von Bürgergeldempfängern einspringen, um für sie dringende Reparaturen am Eigenheim zu finanzieren, darf das Jobcenter dieses Geld nicht ohne Weiteres als Einkommen anrechnen. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) am Mittwoch entschieden. Führt das Geldgeschenk nicht zu einer Verbesserung der finanziellen Lage des Leistungsempfängers und hätte die Behörde sowieso die Reparaturkosten übernehmen müssen, handelt es sich demnach nicht um zu berücksichtigendes Einkommen (Az. B 7 AS 10/23 R).
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