Die Jobcenter sind verpflichtet, für alle Schüler*innen, deren Familien im Hartz-IV-Leistungsbezug stehen, die Kosten für digitale Endgeräte zu übernehmen. Voraussetzung dafür ist, dass ein Laptop oder Tablet nicht anderweitig beschafft oder ausgeliehen werden kann.
Beigefügt sind ein Musterschreiben für den Antrag und die Schulbescheinigung.
Außerdem ist es möglich einen Zuschuss zu beantragen. Dann muss ein „Mehrbedarf für unabweisbare digitale Endgeräte“ geltend gemacht werden, weil sonst die Teilnahme der Kinder am Distanzunterricht nicht möglich ist. Dazu hat die Bundesagentur eine Weisung erlassen.
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