Noch bis März 2021 können Studierende eine Corona-Überbrückungshilfe von bis zu 500 Euro pro Monat beantragen, vorausgesetzt man kann die persönliche Notlage nachweisen. Leider geht es bürokratisch zu: Jeden Monat muss neu beantragt werden. Hilfe können auch die Darlehenskassen mit zinsfreien Krediten leisten, allerdings muss man eine Bürgschaft mitbringen. (Mehr über Studierendenwerk.)