Infos & Tipps

Was Sie wissen sollten!

Thüringer Härtefallfonds zur Abwendung von Energiesperren

Härtefallfonds für leitungsgebundene Energieträger (Strom, Gas)

Ab sofort können Thüringer Haushalte unter bestimmten Voraussetzungen bei einer angedrohten 
oder bereits vollzogenen Energiesperre Hilfe beantragen.

Wo: Anerkannte Thüringer Verbraucherinsolvenzberatungsstellen

Im nachfolgenden Link finden Sie die für Sie zuständige Beratungsstelle:

Beratungsstellensuche | Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Thüringen e.V. (lag-sb-thueringen.de)

Unsere Adresse: 
Magdeburger Allee 116, 99086 Erfurt, 
Telefon: 0361 74981134

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

    • Die Unterbrechung der Energieversorgung wurde konkret angedroht oder die Energieversorgung wurde bereits unterbrochen.
    • Der Antragsteller oder die Antragstellerin haben die Energiesperre nicht zu vertreten. (Das heißt, die Notsituation hat ihre Ursache - z. B. Inflation, Preissteigerung - in einem Ereignis, das für die betroffene Person nicht vorhersehbar war und auch nicht von ihr zu vertreten ist.)
    • Der Antragsteller oder die Antragstellerin bezieht keine der nachfolgend aufgeführten Leistungen:
      • Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II (Bürgergeld);
      • Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe);
      • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz;
      • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz;
      • Kinderzuschlag nach §6 Bundeskindergeldgesetz.

Sollten Sie bereits einen Antrag auf eine dieser Leistungen gestellt haben, ohne dass dieser schon bewilligt wurde, haben Sie ebenfalls Anspruch auf Hilfen nach dem Thüringer Härtefallfonds.

Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Mitglieder des Haushalts noch keine Leistung aus dem Thüringer Härtefallfonds zur Energiearmut erhalten haben und dass eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschritten ist. Eine Auszahlung kann nur einmalig erfolgen.

Weitere Informationen auch unter folgenden Links:

https://www.tmasgff.de/medienservice/artikel/thueringer-haertefallfonds-zur-bewaeltigung-der-energiekrise-fuer-private-haushalte-kommt-zur-auszahlung

Thüringer Härtefallfonds zur Abwendung von Energiesperren gestartet - Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Thüringen e. V. (liga-thueringen.de)

Und wenn es sich nicht um Strom und Gas handelt?

Härtefallfonds für nicht leitungsgebundene Energieträger (Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle bzw. Koks)

Unter dem nachfolgenden Link gelangen Sie zur Seite des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz.

Hier finden Sie alle Informationen zu diesem Fond, sowie einen Onlinerechner, mit dem Sie ermitteln können, ob eine Antragsstellung in Frage kommt.

https://umwelt.thueringen.de/aktuelles/anzeigen-medieninformationen/haertefallfonds-fuer-heizoel-pellets-co-ab-8-mai-nutzbar

Wo: Serviceportal – Antragsstellung

https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry?id=HEIZKOSTEN

Adresse

Kontakt in Krisen (KiK) e.V.
Gemeinnütziger Sozialbetrieb

Magdeburger Allee 114-116
99086 Erfurt

Tel: 0361 - 749 811 34
Fax: 0361 - 749 811 39

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