Die Jobcenter sind verpflichtet, für alle Schüler*innen, deren Familien im Hartz-IV-Leistungsbezug stehen, die Kosten für digitale Endgeräte zu übernehmen. Voraussetzung dafür ist, dass ein Laptop oder Tablet nicht anderweitig beschafft oder ausgeliehen werden kann.
Der Bundesrat hat das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens gebilligt.
Noch bis März 2021 können Studierende eine Corona-Überbrückungshilfe von bis zu 500 Euro pro Monat beantragen, vorausgesetzt man kann die persönliche Notlage nachweisen. Leider geht es bürokratisch zu: Jeden Monat muss neu beantragt werden. Hilfe können auch die Darlehenskassen mit zinsfreien Krediten leisten, allerdings muss man eine Bürgschaft mitbringen. (Mehr über Studierendenwerk.)
Bis zu 24 Monate kann während der Pandemie Kurzarbeitergeld bezogen werden. Es wurde außerdem erhöht von ursprünglich 60 bzw. 67 Prozent (mit Kindern) des Nettogehalts auf 70 bzw. 77 Prozent ab dem 4. Monat. Ab dem 7. Monat erhöht es sich noch einmal auf 80 bzw. 87 Prozent. Das ist dann ein Plus von 20 Prozent gegenüber "normalen" Zeiten.